Jede ärztliche Behandlung bedarf der Einwilligung des Patienten. Ist der Betroffene nicht mehr in der Lage Art, Bedeutung und Folgen der Behandlung zu begreifen, kann eine wirksame Einwilligung oder Ablehnung dann nicht mehr erfolgen.
Mit der Patientenverfügung bestimmen Sie bereits heute, welche medizinischen Maßnahmen bei schwerer Erkrankung oder im Sterbeprozess durchgeführt werden dürfen, wenn Sie sich dazu selbst nicht mehr äußern können. Sie legen Behandlungswünsche fest, zum Beispiel ob bestimmte lebenserhaltende Maßnahmen durchgeführt werden oder unterbleiben sollen. Ärzte und Bevollmächtigte wie Betreuer sind an Ihre Patientenverfügung bzw. Ihren mutmaßlichen Willen gebunden. Den Inhalt der Patientenverfügung kann der Verfasser grundsätzlich frei bestimmen.
Bei der Formulierung der Patientenverfügung sollte man sich die Unterstützung eines Hausarztes einholen und den Inhalt mit diesem besprechen. Er kann Ihnen auf der Patientenverfügung attestieren, dass eine ärztliche Beratung stattgefunden hat und Sie zum Zeitpunkt der Verfassung in der Lage waren die Bedeutung und die Folgen der Behandlungswünsche zu erfassen.
Die Patientenverfügung muss in Schriftform erfolgen und eigenhändig unterschrieben werden. Sie können diese jederzeit widerrufen. Wichtig ist es den Inhalt regelmäßig auf seine Aktualität zu überprüfen, ob Ihre Wertvorstellungen gleich geblieben oder sich verändert haben. Die Patientenverfügung sollte so aufbewahrt werden, dass sie im Notfall gefunden werden kann. Haben Sie zusätzlich eine Person im Wege einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung bevollmächtigt, sollte diese Person zumindest über den Aufenthaltsort der Verfügung aufgeklärt werden.
Es ist sinnvoll eine Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung zu kombinieren. Die bevollmächtigte Person ist damit verpflichtet Ihren Willen gegenüber Ärzten zu vertreten.
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Patientenverfügung.pdf
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